Lebensmittel Zusatzstoffverordnung: Bunte Schokolade steigert Hyperaktivität?

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Farbstoffe in Lebensmitteln stehen immer wieder in der Kritik. Nun ergab eine Studie sogar, dass die Hyperaktivität sowie die mangelnde Aufmerksamkeit von Kindern negativ durch bunte Leckereien beeinflusst werden könnte. Daher ist ein Warnhinweis nach der Zusatzstoffverordnung auf Süßigkeiten und weiteren Lebensmitteln verpflichtend.

Was besagt die Zusatzstoffverordnung für Lebensmittel?

Farbstoffe gelten als Zusatzstoffe, die Lebensmittel bunter und damit attraktiver machen sollen. Unterschieden wird hier zwischen künstlichen Farbstoffen und solchen, die aus färbenden Pflanzen natürlich hergestellt werden. Der Hinweis auf die Verwendung natürlicher Farbstoffe ist auf der Verpackung anzugeben, hier kann zum Beispiel von Chili-Pulver oder Rote Bete Saft die Rede sein. Wichtiger ist aber noch die Kennzeichnung der E-Farbstoffe. Diese müssen laut Zusatzstoffverordnung für Lebensmittel zwingend angegeben werden, denn sie sind nicht unumstritten. Es gab eine Studie an hyperaktiven Kindern, die teilweise gleichzeitig unter einem Aufmerksamkeitsdefizit litten (ADS bzw. ADHS). Durch die Verwendung bestimmter E-Farbstoffe in Lebensmitteln und vor allem in Süßigkeiten wurde das Verhalten der Kinder negativ beeinflusst. Das bedeutet, dass die Farbstoffe die Aktivität steigern und gleichzeitig die mögliche Aufmerksamkeitsspanne verringern. Laut Zusatzstoffverordnung für Lebensmittel ist daher zwingend auf den Verpackungen der betreffenden Speisen und Getränke der Hinweis anzubringen, dass die Aufmerksamkeit und Aktivität von Kindern beeinflusst werden kann. Eltern betroffener Kinder sollten daher darauf achten, sollte Süßigkeiten oder andere Lebensmittel gar nicht erst zu kaufen bzw. sollten sie versuchen zu verhindern, dass ihre Kinder solche Leckereien bekommen. Nötig sind die Farbstoffe nämlich weder für Geschmack noch für Qualität der Lebensmittel. Es geht hier einzig und allein darum, diese schöner und somit attraktiver zu gestalten und den Kaufanreiz zu erhöhen.

Zusatzstoffverordnung: Was ist erlaubt?

Bei Lebensmitteln gilt nicht, dass alles erlaubt ist, was gefällt. Denn gerade die Farbstoffe sind im wörtlichen Sinne mit Vorsicht zu genießen! Erlaubt ist zum Beispiel, Schokolade mit gefärbtem Zucker zu umhüllen, ein Beispiel dafür sind die bunten Schokolinsen, die es in diversen Ausführungen und von verschiedenen Herstellern gibt. Farbstoffe dürfen aber nicht in Produkten mit Kakao oder in den Bestandteilen der Schokolade verwendet werden. Viele Hersteller nutzen gefärbte Pellets, die eigentlich zum Dekorieren von Backwaren gedacht sind. Diese werden erwärmt, schmelzen dadurch und verbinden sich mit der Schokolade. Das sieht am Ende zwar hübsch aus, ist aber nicht zulässig und stellt eine Gesundheitsgefährdung bzw. eine nicht erlaubte Beeinflussung der Gesundheit dar. Sind die Farbstoffe für andere Lebensmittel zugelassen, können sie laut Zusatzstoffverordnung aber auch bei Süßigkeiten verwendet werden – hier gibt es dann die Verbindung aus den gefärbten Lebensmitteln mit der Schokolade. Bekannt ist so etwas zum Beispiel bei umhüllten Nüssen oder Nusssplittern, die gefärbt und in Schokolade eingebracht sind. Der Grat zwischen dem Erlaubten und dem, was nicht zulässig ist, ist hier schmal. Wird ein Verstoß gegen die Zusatzstoffverordnung aufgedeckt, wird dieser beispielsweise mit der Verpflichtung zur Neukennzeichnung der Lebensmittel geahndet. Auch ein Verkaufsverbot ist möglich.

Tipps für den Kindergeburtstag

Bei einem Kindergeburtstag soll alles möglichst bunt und einladend sein. Die Kleinen denken nicht darüber nach, ob das, was sie essen, gesundheitlich unbedenklich ist oder nicht. Das Nachdenken müssen daher die Erwachsenen übernehmen, die bewusst auf gefärbte Schokoladen verzichten sollten. Denn wenn die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern, die unter ADS oder ADHS leiden, durch Farbstoffe beeinträchtigt werden kann – warum sollen diese Stoffe bei gesunden Kindern kann keinerlei Auswirkungen haben? Wenn die Kinder nach einem aufregenden Geburtstag nicht schlafen können – wer weiß denn schon mit Sicherheit, dass dies nur an der Aufregung des tollen Tages liegt und nicht zum Teil an den bunten Schokoladen und Süßigkeiten? Bewusstes Einkaufen und Vorbereiten für den Kindergeburtstag sind daher empfehlenswert. Es gibt so viele Leckereien, die laut Zusatzstoffverordnung für Lebensmittel zulässig sind und keinerlei Auswirkungen haben, sodass getrost die Alternativen gewählt werden können, ohne dass Qualitätseinbußen oder geschmackliche Verluste hingenommen werden müssen.


Bildnachweis: © Fotolia – arybickii

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