Angesichts der wachsenden Zahl von E-Scooter-Unfällen in deutschen Städten will das Bundeskabinett mit einem neuen Haftungsentwurf die Rechtsposition von Unfallopfern stärken. Halter haften künftig unabhängig vom Verschulden, während Fahrerinnen und Fahrer pauschal als schuldhaft gelten. Das erleichtert die Geltendmachung von Schadenersatz. Der Automobilclub KS e.V. präsentiert in seiner Analyse die aktuellsten Daten zur Unfallstatistik und verdeutlicht, wie diese Reform zu mehr städtischer Sicherheit und gesteigerter Nutzerakzeptanz führt und Vertrauen schafft.
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Zu hohe Geschwindigkeit verstärkt Unfallrisiko bei E-Scooter-Nutzung 2024 erheblich
Die Jahresübersicht der Polizei für 2024 weist 11 944 Unfälle mit Personenschaden auf, an denen E-Scooter beteiligt waren. Das bedeutet ein Wachstum von 26,7 Prozent im Vergleich zu 2023. In diesen Unfällen starben 27 Menschen, während 83,9 Prozent der Verletzten selbst Rollerlenker waren. Identifizierte Unfallfaktoren umfassen falsche Nutzung von Fahrspuren und Radwegen, Alkoholisierung, unangepasste Geschwindigkeit sowie häufige Vorfahrtsverstöße. Diese Entwicklung macht dringenden Handlungsbedarf bei Infrastruktur und Sensibilisierung sichtbar.
Opfer von E-Scooter-Unfällen tragen aktuell selbst Beweislast für Fahrernverschulden
Gegenwärtig fallen E-Scooter, die maximal 20 km/h fahren, unter die Kategorie der Elektrokleinstfahrzeuge und sind deshalb nicht der Gefährdungshaftung von Kraftfahrzeugen unterworfen. Geschädigte müssen bei einem Unfall den Nachweis erbringen, dass die Fahrern schuldhaft gehandelt haben, um Ansprüche geltend zu machen. Die Versicherungsstatistik weist 1.150 regulierte Drittschäden im Jahr 2020 und rund 5.000 Fälle im Jahr 2024 aus, was Debatten über Haftungsreformen befeuert. Opfer leiden unter langwierigen Beweisverfahren und Prozesskosten.
Automatisch vermutetes Verschulden belastet Fahrerinnen und Fahrer stärker bisher
Im Entwurf vom 18. März wird die Haftung für E-Scooter- und Segway-Halter an das Modell der Kraftfahrzeugversicherung angelehnt, sodass ein Schadensereignis grundsätzlich als durch den Fahrzeughalter verursacht gilt. Nutzerinnen und Nutzer werden per Gesetz als potenziell schuldhaft eingestuft, was die Nachweisanforderungen für Geschädigte deutlich absenkt. Ziel dieser Regelung ist eine schnellere Abwicklung von Haftpflichtfällen, mehr Rechtssicherheit und eine gestärkte Position von Sharing-Anbietern im urbanen Verkehr.
Neue Regulierung beschleunigt Schadenregulierung für E-Scooter-Sharing und Nutzer gleichermaßen
Durch die geänderte Haftpflichtregelung können Betreiber von Shared E-Scooter-Diensten ihre Policen exakter gestalten und so eine zügige Bearbeitung von Schadensansprüchen sicherstellen. Nutzer profitieren von konkret definierten Versicherungsanforderungen im Unfallfall, was Rechtsstreitigkeiten minimiert. Die harmonisierte rechtliche Basis stärkt das Vertrauen in urbane Elektromobilität, regt schonendes Fahrverhalten an und sorgt dafür, dass Bürgersteige frei bleiben, indem Scooter systematisch und korrekt geparkt werden. Zusätzlich sorgen flexible Deckungskonzepte und automatisierte Prüfroutinen für erhöhte Effizienz.
Regulierung trennt E-Scooter, Segways und Spezialfahrzeuge klar voneinander rechtlich
Die spezifische Ausnahme von motorisierten Krankenfahrstühlen, landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Baumaschinen von der Gefährdungshaftung schafft einen gezielten Rahmen für langsam Fahrer Kraftfahrzeuge. Durch die Abgrenzung von E-Scooter- und Segway-Vorschriften kann der Gesetzgeber Anforderungen passgenau festlegen. Dies führt zu einer zielgerichteten Regulierung, die sowohl technische als auch nutzungsspezifische Besonderheiten berücksichtigt. Gleichzeitig profitieren Nutzer und Anbieter von klaren Haftungsregelungen, die Transparenz schaffen und flexible Einsatzmodelle fördern sowie Innovation und nachhaltige Mobilität gewährleisten effizient.
Die geplante verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung sorgt für eine klare Verantwortungszuweisung zwischen E-Scooter-Haltern und Nutzern. Unabhängig vom Verschulden der Fahrerinnen und Fahrer können Geschädigte einfacher Entschädigungsansprüche stellen, wodurch die Dauer und Komplexität von Schadenbearbeitungsprozessen sinkt. Sharing-Unternehmen gewinnen Planungssicherheit bei Versicherungsbedingungen. Nutzer erhalten durch transparente Haftungsregeln ein verlässliches Rechtsumfeld, das das Vertrauen in die Zweiräder erhöht und die Akzeptanz im innerstädtischen Verkehr steigert. Die einfachere Regulierung reduziert bürokratische Hindernisse und fördert innovative Mobilitätskonzepte.

