Mutterpass

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Eine werdende Mutter erhält in Deutschland bei der Feststellung einer Schwangerschaft einen Mutterpass. Dieser wird vom untersuchenden Frauenarzt ausgestellt.
Es handelt sich um ein kleines, hellblaues Heft, indem sämtliche Daten während der gesamten Schwangerschaft gesammelt werden, sowohl von der Mutter als auch vom Kind.

© Claudia Hautumm / PIXELIO

Der Gesundheitszustand der Mutter wird darin dokumentiert wie z.B. die Blutgruppe, die Schwangerschaftswoche, der Eisengehalt, Hb (Ery) im Blut, die Untersuchungsergebnisse für Erb- und Infektionskrankheiten (Hepatitis B, HIV, Röteln), das Gewicht, der Blutdruck, Ödeme, Varikosis, Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker, Nitrit und Blut, das Ergebnis einer vaginalen Untersuchung, sonstige Befunde z.B. Hormone und sonstige Therapien und Maßnahmen.

Auch der Zustand des Kindes wird im Mutterpass vermerkt, wie z. B. die Kindslage, das Gewicht, die Größe , der Kopfumfang, Herztöne, Kindsbewegungen und der voraussichtliche Geburtstermin.

Bei evtl. Notfällen kann anhand dieses Passes schneller und genauer reagiert werden, denn alles notwendige ist im Mutterpass notiert.
Es wird daher vom Berufsverband der Frauenärzte empfohlen, dass Schwangere während der Schwangerschaft den Mutterpass immer bei sich tragen sollen.

Aber nicht alle zusätzlichen Untersuchungen die für den Mutterpass sinnvoll wären, werden von der Krankenkasse automatisch übernommen. Es liegt im eigenen Interresse, ob man diese zusätzlichen Untersuchungen in Anspruch nehmen möchte.

Folgende Untersuchungen bzw. Test werden von der Krankenkasse bezahlt:

  1. Blutgruppe und Rhesus-Faktor
  2. AK-Suchtest (das ist ein Test bei dem unspezifische Antikörper gesucht werden, dieser Test wird im zweiten Schwangerschaftsdrittel noch einmal wiederholt).
  3. LSR (Lues-Such-Reaktion) hier werden Syphilis-Erreger gesucht.
  4. HBs-Anitgen, das ist ein Hepatitis-B-Test, der im letzen Schwangerschaftsdrittel durchgeführt wird.

Folgende zusätzliche Untersuchungen sind freiwillig und sehr empfehlenswert, diese werden aber nicht von der Krankenkasse übernommen:

  1. Toxoplasmose-Test, hier handelt es sich um einen Test, bei dem festgestellt wird, ob eine Parasiten-Erkrankung vorliegt, welche durch rohes Fleisch oder Katzenkot übertragen werden kann.
  2. Chlamydia-Tachomatis-Test, ist ein Erreger der eine Frühgeburt auslösen kann. Durch einen Abstrich vom Gebärmutterhals stellt man fest, ob solch ein Erreger vorhanden ist.
  3. Fundusstand, das ist die obere Begrenzung der Gebärmutter, diese wird durch äußere Ertastung festgestellt.
  4. Kindslage, ab der 28. Schwangerschaftswoche ist dies erst wichtig, da sich vorher das Kind ständig drehen kann.
  5. Herztöne werden mit dem Herztongerät abgehört, ab der siebten Schwangerschaftswoche, kann man per Ultraschall die Herzbewegungen sehen. Im letzten Schwangerschaftsdrittel wird per Cardiotokografischer Untersuchung (CTG) die kindliche Herzaktion und die mögliche Wehenbereitschaft der Gebärmutter aufgezeichnet.
  6. erste Kindsbewegungen, geben der Mutter die Gewissheit, daß es dem Kind gut geht, für den Arzt ist dies ein weiterer Anhaltspunkt für den voraussichtlichen Geburtstermin.
  7. Ödeme (Wassereinlagerungen) sind am Ende der Schwangerschaft nichts ungewöhnliches, aber steigt gleichzeitig der Blutdruck oder wird im Urin Eiweiß festgestelle, so muß gehandelt werden, denn es könnte sich um eine Schwangerschaftevergiftung handeln.

Durch die regelmäßigen Untersuchungen (mindestens 10 Vorsorgeuntersuchungen) und Eintragungen im Mutterpass, ist man als werdende Mutter in den kommenden 40 Wochen medizinisch optimal informiert und versorgt.

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