Schulpflicht umgehen: Reisen mit Kindern

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Die Schulpflicht in Deutschland kann die Reiseplanung für Familien erschweren, die außerhalb der Schulferien verreisen möchten. Es gibt jedoch Möglichkeiten, dies dennoch zu ermöglichen. Eine Möglichkeit besteht darin, eine Beurlaubung von der Schule zu beantragen, was jedoch nur in Ausnahmefällen möglich ist und vom Ermessen der Schulleitung abhängt. Eine andere Möglichkeit ist der Besuch einer Fernschule, bei der das Kind den Unterrichtsstoff mitnehmen und unterwegs lernen kann. Es ist wichtig, die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und sich mit der Schule abzusprechen.

Kinder und Schulpflicht: Wie den Reisewunsch erfüllen?

Obwohl es keine einfache Antwort gibt, gibt es Möglichkeiten, den Wunsch nach einer Reise trotz Schulpflicht zu erfüllen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Kinder in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet sind, am Unterricht teilzunehmen. Eltern dürfen ihre Kinder also nicht einfach aus der Schule nehmen, um zu reisen. Wenn sie dies dennoch tun, können sie mit Bußgeldern und sogar Haftstrafen rechnen.

Die Schulpflicht in Deutschland verbietet es Eltern, ihre Kinder ohne Genehmigung der Schulleitung vom Unterricht zu befreien, um zu reisen. Weder in Bayern noch in Nordrhein-Westfalen sind Ausnahmen möglich. Trotzdem gibt es Wege, um eine Reise zu ermöglichen, wie zum Beispiel die Absprache mit der Schulleitung oder die Suche nach alternativen Lernmöglichkeiten.

Eine Möglichkeit, den Wunsch nach einer Reise trotz Schulpflicht zu erfüllen, besteht darin, dass die Schulleitung in bestimmten „besonders gelagerten Ausnahmefällen“ Schüler für begrenzte Zeiträume vom Unterricht beurlauben kann. In Bayern regelt dies der § 20 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), während in Nordrhein-Westfalen der § 43 Absatz 4 des Schulgesetzes NRW gilt. Allerdings müssen wichtige Gründe vorliegen, die im Runderlass des Ministeriums aufgeführt sind. Letztendlich entscheidet die Schulleitung über eine Beurlaubung.

Um eine Beurlaubung von der Schule zu beantragen, ist es ratsam, sowohl die Schulleitung als auch den Klassenlehrer einzubeziehen. Eltern sollten die Zustimmung der Klassenleitung einholen, um das Gespräch mit der Schulleitung zu erleichtern. Die Schulleitung kann in bestimmten Ausnahmefällen eine Beurlaubung genehmigen und das Kind vorübergehend vom Unterricht befreien.

Laut den Schulämtern in Bayern und Nordrhein-Westfalen ist es während einer Beurlaubung nicht möglich, dass das Kind am Unterricht teilnimmt, auch nicht online. Daher besteht die Möglichkeit, dass es Lerninhalte während der Reise verpasst.

Um schulpflichtigen Schülern, die gerne reisen möchten, eine Lösung zu bieten, hat Nordrhein-Westfalen einen Erlass zum „Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch“ verabschiedet. Dieser Erlass legt fest, dass der Besuch einer Schule im Reiseland oder im Ausland sichergestellt sein muss. Besonders bei längeren Auslandsaufenthalten ist dies eine gute Option. Allerdings ist diese Lösung nicht geeignet, wenn die Familie während der Reise ständig unterwegs ist und nirgendwo länger bleibt. Vor allem wenn das Kind nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, kann dies zu Schwierigkeiten führen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass das Kind eine Fernschule besucht, die auch für deutsche Kinder offen ist. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Option mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann. Eltern müssten ihre Kinder möglicherweise auch außerhalb des Fernschulunterrichts unterrichten, um sicherzustellen, dass sie nach der Reise über mehr als nur das Mindestmaß an Wissen und den Unterrichtsstoff der heimischen Schule verfügen. In Fernschulen werden wie in Schulen im Gastland Abschlussprüfungen abgelegt, und die Wiedereingliederung in die deutsche Schule zum neuen Schuljahr ist möglich.

Eine flexiblere Option besteht darin, den Unterrichtsstoff der eigenen Schule mit auf die Reise zu nehmen und unterwegs zu lernen. Es ist wichtig, die Reise so zu planen, dass das Kind während der anstehenden Klausuren wieder in der Schule ist, um diese nicht zu verpassen. Allerdings sollten Eltern bedenken, dass dieser Weg Absprachen mit den Fachlehrern und der Schulleitung erfordert und in Deutschland nicht offiziell anerkannt ist.

Die Beschaffung der benötigten Materialien kann zwar etwas aufwendig sein, ist jedoch durchaus möglich.

Eine Möglichkeit, mit Kindern zu reisen und dabei die Schulpflicht zu umgehen, besteht darin, den Wohnsitz in Deutschland abzumelden. Dadurch erlischt auch die Schulpflicht. Wenn man sich in einem anderen Land anmeldet, gelten die dortigen Gesetze. Es kann sein, dass anstelle einer Schulpflicht eine Bildungspflicht besteht, bei der möglicherweise auch Homeschooling erlaubt ist. Diese Option sollte jedoch sorgfältig geprüft werden.

Trotz der Schulpflicht in Deutschland gibt es Möglichkeiten, mit Kindern zu reisen. Eine Option ist es, eine Beurlaubung vom Unterricht zu beantragen, was jedoch von der Schulleitung abhängig ist. Eine Alternative ist der Besuch einer Fernschule, an der deutsche Kinder angemeldet werden können. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Unterrichtsstoff der eigenen Schule mitzunehmen und unterwegs zu lernen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Schulpflicht in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist.

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