Vorteile der neuen EU-Verordnung für Menschen mit Duftstoffallergien

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Ab Juli 2023 müssen Kosmetikhersteller auf ihren Verpackungen insgesamt 80 allergene Duftstoffe angeben, im Vergleich zu den bisherigen 24. Dies ist eine positive Entwicklung für Menschen mit Duftstoffallergien, da es ihnen ermöglicht, potenziell irritierende Stoffe zu erkennen und zu meiden. Allerdings müssen wir noch etwas Geduld haben, da Produkte, die bereits deklarationspflichtige Duftstoffe enthalten, noch einige Jahre lang auf dem Markt bleiben dürfen.

Klarheit für Allergiker: Mehr Duftstoffe müssen auf Kosmetikverpackungen angegeben werden

Die Deklarationspflicht für allergene Duftstoffe betrifft insbesondere „Leave-on“-Produkte wie Kosmetika, die auf der Haut oder den Haaren verbleiben. Diese müssen die Duftstoffe auf ihrer Verpackung angeben, wenn sie eine Konzentration von mehr als 0,001 % haben. Bei Produkten, die abgespült werden, greift die Deklarationspflicht erst ab einer Konzentration von mehr als 0,01 %.

Duftstoffallergien: Wissen über Allergene und Meidung von Duftstoffen

Etwa vier Prozent der europäischen Bevölkerung leiden unter Duftstoffallergien, die sich durch Symptome wie Juckreiz, Knötchen, Bläschenbildung und entzündliche Hautrötungen äußern. Eine Sensibilisierung gegenüber bestimmten Duftstoffen kann bereits bei geringen Konzentrationen auftreten, weshalb es wichtig ist, diese Allergene zu kennen und zu vermeiden. Seit 2005 sind bestimmte Duftstoffe deklarationspflichtig, was den Betroffenen zumindest teilweise bei der Auswahl von allergenfreien Produkten unterstützt.

Allergene Duftstoffe können bereits in geringen Mengen sensibilisieren

Bestimmte Duftstoffe, wie Isoeugenol, Cinnamal, Eichenmoosextrakt und Baummoos-Extrakt, können bereits in kleinen Mengen zu allergischen Reaktionen führen, da sie besonders stark allergen sind. In Tests werden Kosmetika mit diesen Verbindungen um zwei Noten abgewertet. Es gibt jedoch auch mäßig potente Allergene wie Hydroxycitronellal oder Cinnamylalkohol, die ebenfalls in Tests abgewertet werden.

Unübliche Allergene: Geraniol und Citronellol in Liste enthalten

Obwohl Geraniol und Citronellol zu den deklarationspflichtigen Duftstoffen gehören, verursachen sie selten allergische Reaktionen. Sie werden in Tests nicht abgewertet, was darauf hindeutet, dass sie gut verträglich sind. Dennoch werden sie in den Testtabellen für Allergiker aufgeführt, um ihnen eine vollständige Übersicht über alle deklarationspflichtigen Duftstoffe zu bieten. Für die meisten Menschen sind Geraniol und Citronellol unbedenklich.

Verbot: Lyral und Lilial nicht mehr erlaubt

Durch das Verbot der Duftstoffe Lyral und Lilial werden Verbraucher vor den potenziell allergenen Wirkungen dieser Substanzen geschützt. Diese Duftstoffe wurden von der Liste der deklarationspflichtigen Duftstoffe gestrichen, um das Risiko allergischer Reaktionen zu verringern und die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.

Reduziertes Risiko: Neue EU-Verordnung schützt vor allergenen Duftstoffen

Mit der neuen EU-Verordnung, die ab Juli 2023 in Kraft tritt, werden Menschen mit Duftstoffallergien positiv unterstützt. Durch die erweiterte Deklarationspflicht für insgesamt 80 allergene Duftstoffe auf Kosmetikprodukten wird es Betroffenen erleichtert, diese Stoffe zu erkennen und zu meiden. Damit können allergische Reaktionen effektiv reduziert oder sogar gänzlich vermieden werden.

Es wird noch einige Zeit dauern, bis Produkte mit deklarationspflichtigen Duftstoffen vom Markt verschwinden, da sie noch einige Jahre lang verkauft werden dürfen. Dennoch ist die neue Verordnung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für Menschen mit Duftstoffallergien. Die erweiterte Deklarationspflicht stellt sicher, dass insgesamt 80 allergene Duftstoffe auf den Verpackungen angegeben werden müssen, was es Betroffenen erleichtert, diese Stoffe zu erkennen und zu meiden.

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