Zusatzkosten bei Zahnspangen: Was Eltern beachten sollten

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In der heutigen Zeit ist es immer häufiger zu beobachten, dass Kinder und Jugendliche sich für eine Zahnspange entscheiden, um Fehlstellungen zu korrigieren und zukünftige Probleme im Bereich des Kiefers und der Zähne zu vermeiden. Allerdings werden nicht alle Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Nicola Blidschun, Expertin der ERGO Krankenversicherung, erläutert, in welchen Fällen die Versicherung finanziell einspringt, wie hoch der Eigenanteil sein kann und wann es sinnvoll ist, eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Kieferorthopädische Indikationsgruppen bestimmen Kostenübernahme der GKV

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt nur kieferorthopädische Behandlungen ab, die vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurden und bei denen der Kieferorthopäde eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung diagnostiziert und behandeln kann. Seit 2002 werden die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) verwendet, um den Schweregrad der Fehlstellung zu bestimmen. Die GKV übernimmt die Kosten der Grundversorgung, wenn die Fehlstellung KIG 3, 4 oder 5 entspricht. Bei guter Mitarbeit der Kinder und Jugendlichen können die Eltern eine vollständige Erstattung des Eigenanteils von der Krankenkasse erwarten.

Behandlungsbeginn: Genehmigung der Krankenkasse nach Vorlage des Behandlungsplans

Damit Eltern eine Kostenübernahme für die kieferorthopädische Behandlung ihrer Kinder erhalten, müssen sie zunächst einen Behandlungsplan vom Kieferorthopäden erstellen lassen. Diesen Plan müssen sie dann bei der Krankenkasse zur Genehmigung einreichen. Erst nachdem die Krankenkasse den Plan genehmigt hat, kann die Behandlung beginnen. Die Behandlungsdauer variiert je nach Schweregrad der Fehlstellung, beträgt aber im Durchschnitt drei bis vier Jahre. Während dieser Zeit müssen die Eltern den Eigenanteil der Kosten tragen, der bei der Behandlung eines Kindes 20 Prozent und bei der Behandlung eines zweiten Kindes 10 Prozent beträgt.

Erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten. Die Zahnexpertin empfiehlt den Eltern, den Behandlungsprozess aktiv zu begleiten und sicherzustellen, dass der Nachwuchs die Kontrolltermine einhält. Bei Problemen oder Defekten an der Zahnspange ist es wichtig, sich sofort an die Praxis zu wenden und auf eine gründliche Zahnhygiene zu achten. Um die Erstattung zu erhalten, müssen die Eltern alle Originalrechnungen und erforderlichen Unterlagen, einschließlich der Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden, bei der Krankenkasse einreichen.

Kieferorthopäde informiert über mögliche Zusatzkosten bei Zahnspangenbehandlung

Bei einer kieferorthopädischen Behandlung können neben den Kosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, noch zusätzliche Kosten entstehen. Diese betreffen vor allem spezielle Brackets, wie durchsichtige oder Keramik-Brackets. Die Eltern sollten sich vor Beginn der Behandlung darüber im Klaren sein, dass sie diese Zusatzkosten selbst tragen müssen. Je nach Schweregrad der Fehlstellung können diese Kosten bis zu 2.000 Euro oder sogar mehr betragen.

Geringe Ausprägung kann zu gesundheitlichen Problemen führen

KIG 1 oder 2 sind Zahnfehlstellungen, die zwar von geringer Ausprägung sind, aber dennoch medizinische Korrekturen erfordern. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt diese Kosten nicht ab, sodass die Eltern die gesamte Behandlung selbst bezahlen müssen. Eine Korrektur ist wichtig, um gesundheitliche Probleme wie Deckbiss oder Platzmangel der Zähne zu vermeiden. Eine private Zusatzversicherung kann dabei helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.

Private Zusatzversicherungen sind eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, um zusätzliche Kosten bei kieferorthopädischen Behandlungen abzudecken. Die ERGO Krankenversicherung bietet einen umfassenden Schutz, der auch angeratene und laufende Behandlungen einschließt. Die Versicherung erstattet 50 Prozent der privaten Mehrkosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und erhöht den Erstattungssatz auf 75 Prozent, wenn innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre keine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt wurde.

Private Zusatzversicherung deckt Kosten bei zusätzlichen Zahnspangenbehandlungskosten ab

Die Behandlung mit einer Zahnspange bietet zahlreiche Vorteile zur Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen und zur Vorbeugung möglicher Probleme in der Zukunft. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Grundversorgung bei erheblichen Fehlstellungen bis zum 18. Lebensjahr. Eine aktive Begleitung der Eltern während des Behandlungsprozesses und die Einhaltung der erforderlichen Schritte führen in der Regel zu einer vollständigen Erstattung des Eigenanteils. Allerdings können zusätzliche Kosten entstehen, die von den Eltern selbst getragen werden müssen. In solchen Fällen kann eine private Zusatzversicherung eine sinnvolle Option sein, um einen Teil der Kosten abzudecken und die langfristige Zahngesundheit der Kinder zu gewährleisten.

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