Kindeswohlgefährdung: Definition, Meldemöglichkeiten und welche Folgen sie haben kann

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Kindeswohlgefährdung: Definition, Meldemöglichkeiten und welche Folgen sie haben kann

Eine Kindeswohlgefährdung tritt auf, wenn das Wohl des Kindes, das sowohl seine körperliche als auch seine seelische Gesundheit umfasst, bedroht oder beeinträchtigt wird. Diese Bedrohung kann durch Handlungen oder Unterlassungen seitens der Eltern, Erziehungsberechtigten oder anderer für das Kind verantwortlicher Personen entstehen.
Zu den Handlungen, die eine Kindeswohlgefährdung verursachen können, gehören physische Misshandlungen wie Schläge, Tritte oder andere gewalttätige Übergriffe, sexueller Missbrauch, psychische oder emotionale Misshandlung wie Demütigung, Einschüchterung oder Verleugnung von Liebe und Zuneigung sowie Vernachlässigung der grundlegenden Bedürfnisse eines Kindes wie Ernährung, Hygiene, medizinische Versorgung und sichere Unterkunft.
Aber auch Unterlassungen können zu einer Gefährdung des Kindeswohls führen. Dazu gehören das Versäumnis, angemessen auf die Bedürfnisse des Kindes einzugehen, mangelnde elterliche Aufsicht und Betreuung, fehlende emotionale Unterstützung oder Vernachlässigung der Bildung und Entwicklung des Kindes.
Kindeswohlgefährdung: DefinitionMeldemöglichkeiten bei einer KindeswohlgefährdungMögliche Folgen einer Kindeswohlgefährdung

Kindeswohlgefährdung: Definition

Eine rechtlich gültige Definition für die Kindeswohlgefährdung gibt es nicht. Maßgeblich ist immer eine Beurteilung der gesamten Umstände, die eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen. Ob eine Gefährdung besteht, muss daher unter Berücksichtigung des körperlichen und seelischen Gesundheitszustandes des Kindes beurteilt werden.

Verschiedene Ursachen können für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. So ist sie zum einen durch den Sorgerechtsmissbrauch möglich, zum anderen durch Vernachlässigung oder durch bestimmte Handlungen. Auch ein unverschuldetes Versagen kann zur Kindeswohlgefährdung führen. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass eine Gefährdung nicht immer nur durch die Eltern oder Erziehungsberechtigte vorliegen muss, sondern auch im Verhalten dritter Personen begründet sein kann.

Meldemöglichkeiten bei einer Kindeswohlgefährdung
Meldemöglichkeiten bei einer Kindeswohlgefährdung
Der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung kann dem Jugendamt direkt mitgeteilt werden.
Möglich ist es aber auch, sich zuerst an eine Familienberatungsstelle oder an ein Kinderschutzzentrum zu wenden. Die geschulten Mitarbeiter dort können bei der Einschätzung der jeweiligen Situation helfen.
Die Meldung einer möglichen Gefährdung kann gegenüber dem Jugendamt anonym erfolgen, das Amt wird dennoch tätig werden und die Gefährdungslage einschätzen. Danach können weitere Maßnahmen ergriffen werden, sofern sich der Verdacht im jeweiligen Fall bestätigt hat.
Eine Pflicht zur Meldung gibt es nicht, Ausnahmen bestehen für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Lehrer und Erzieher. Sie werden ohnehin gesondert geschult, um eine Kindeswohlgefährdung erkennen zu können, und sind daher dazu verpflichtet, einen Verdacht zu melden.

Video: JUGENDÄMTER: Kindeswohlgefährdung steigt in Deutschland auf neuen Höchstwert

Mögliche Folgen einer Kindeswohlgefährdung

Sichtbare Folgen einer Kindeswohlgefährdung fallen besonders auf: Hämatome, Frakturen, Brandwunden und ähnliche Verletzungen, die sich die Kinder nicht selbst zugefügt haben können, sind möglich. Vernachlässigung zeigt sich oft in einem verminderten Wachstum, in Untergewicht und körperlichen Entwicklungsrückständen. Vernachlässigte Kinder sind häufig anfällig für Infekte. Auch eine unzureichende Körperhygiene ist eine Folge von Vernachlässigung. Darüber hinaus treten psychosoziale Auffälligkeiten zutage. Kinder sind sehr still oder aggressiv, leiden teilweise unter extremen Schuldgefühlen und werden schneller Opfer von Mobbing. Depressionen und Angst können ebenfalls die Folgen sein.

Viele Kinder entwickeln Essstörungen und leiden oder Magersucht oder übermäßigem Essen. Sie kompensieren seelischen und körperlichen Schmerz mit dem Essen, was wiederum für ein weiteres Leiden sorgt. Nicht selten reagiert das Umfeld ablehnend auf die körperliche Veränderung, was gerade bei Kindern Mobbing und abwertenden Äußerungen Vorschub leistet.

Kognitive Folgen einer Kindeswohlgefährdung zeigen sich unter anderem in einer verminderten Energie und dem Nachlassen oder Fehlen des kindestypischen Forscherdrangs. Kinder wollen nichts Neues mehr ausprobieren und ziehen sich immer stärker zurück. Sie nehmen nicht an Gruppengemeinschaften teil, können sich bei Aufgaben schlechter konzentrieren und entwickeln Sprachprobleme. Darüber hinaus kann sich eine Lernbehinderung entwickeln. Das Erlernen neuer Fähigkeiten und Fertigkeiten geschieht nur verzögert oder wird seitens der betroffenen Kinder vermieden.

Die Folgen einer sexualisierten Gewalt liegen im Auftreten von Geschlechtskrankheiten schon bei Kindern, in psychischen Auswirkungen wie Depressionen und Ängsten sowie in einem gestörten Verhältnis zur Sexualität.

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