Opposition gegen Bayerns Vorschlag betont entschlossen Verbraucherschutz und Anwaltsneutralität

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Mit Blick auf die 96. JuMiKo äußert die Bundesrechtsanwaltskammer erhebliche Bedenken gegenüber dem bayerischen Beschlussvorschlag zur Ausweitung von Rechtsdienstleistungen auf Rechtsschutzversicherer. Die Anwaltschaft befürchtet, dass Versicherer bei eigenem Kosteninteresse keine neutrale Beratung mehr bieten können. Die BRAK mahnt, dass systemische Interessenkonflikte nicht transparent gemacht werden und fordert eine starke Ablehnung des Vorschlags auf Bundesebene zum Schutz verlässlicher Verbraucherrechte.

Kammern fordern bei JuMiKo klare deutliche Ablehnung des Versicherer-Beratungsvorschlags

Im Kontext der 96. JuMiKo in Bayern lehnen die Bundesrechtsanwaltskammer und die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern den Plan, Beratungsleistungen an Rechtsschutzversicherer abzugeben, entschieden ab. Sie kritisieren, dass dadurch die klaren Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes aufgeweicht werden und die unabhängige Rechtsberatung massiv beeinträchtigt sei. Verbraucher verlören Transparenz über Kostenübernahmen und könnten systematischen Interessenkonflikten zum Opfer fallen. Eine solche Regelung gefährde berufsrechtliche Standards und das Vertrauen in den Rechtsschutz nachhaltig.

BRAK kritisiert Verschmelzung von Deckungsprüfung und Rechtsberatung im Versicherungsbetrieb

Als profitorientierte Unternehmen streben Rechtsschutzversicherer danach, Erträge zu maximieren und Auszahlungen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Bundesrechtsanwaltskammer betont, dass eine vereinte Prüfung der Deckung und gleichzeitige Rechtsberatung im selben Unternehmen unweigerlich Interessenkonflikte hervorruft. Ein einziger Träger entscheidet somit über Kostendeckung und berät juristisch, wodurch wirtschaftliche Eigenziele die Beratung beeinflussen können. Versicherte werden über diese Konflikte nicht hinreichend informiert.

Strikte Anwaltspflichten sichern jederzeit Mandantenrechte gegen Versichererinteressen und Deckungswillkür

Anwältinnen und Anwälte heben hervor, dass Versicherer trotz klarer rechtlicher Grundlagen Deckungsanfragen erst nach richterlicher Bestätigung akzeptieren. Berufliche Leitlinien der Anwaltschaft schützen Mandantinnen und Mandanten dagegen vor verzögerten oder verweigerten Zusagen. Eine Delegation dieser Funktion an Rechtsschutzversicherer ohne unabhängige Berufsaufsicht würde die Sicherung professioneller Standards beschädigen und Klientinnen und Klienten einem Risiko willkürlicher Kostenablehnung aussetzen, das weder Transparenz noch Rechtssicherheit gewährleisten könnte und Vertrauensschutz zwischen Mandantinnen und Anwaltschaft untergraben.

Klare Absage gefordert: Rechtsberatung darf nicht Versicherern übertragen werden

Der Vorschlag, Rechtsschutzversicherern Beratungsaufgaben zu übertragen, wird von BRAK-Präsident Wessels als Geschenk an die Versicherungsbranche angesehen, der den Verbraucherschutz massiv schwächt. Er betont, dass eine organisatorische Trennung sowohl in Prozessen als auch in Abteilungen niemals ausreiche, um Interessenkonflikte im Inneren eines Unternehmens auszuschalten. Versicherer handelten nach wirtschaftlichem Prinzip, wodurch sie ihre eigenen Erträge vor die durchsetzbaren Rechte ihrer Mandanten setzen würden.

Juristische Neutralität bleibt weiterhin uneingeschränkt durch berufsrechtliche Standards garantiert

Die entschlossene Mobilisierung von BRAK und den Landesrechtsanwaltskammern wahrt die Integrität eigenständiger Rechtsberatung. Durch transparente Abwägung aller Interessen und verlässlichen Verbraucherschutz bleiben Mandantinnen und Mandanten vor willkürlichen Ablehnungen von Kostendeckungen geschützt. Die strikte Einhaltung berufsrechtlicher Standards wird so gesichert, damit der hohe Qualitätsanspruch des Rechtsdienstleistungsgesetzes unbeschadet bleibt. Diese gebündelte Gegenwehr festigt das Vertrauen in die Rechtsordnung und die professionelle Neutralität der Anwaltschaft.

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