Beim närrischen Vereinsempfang der Stadtwerke Bonn und des Festausschusses Bonner Karneval konnten die Jecken in Bonn ihre ausgelassene Energie beim…
In den ersten beiden Wochen des neuen Jahres fand in Stuttgart eine bemerkenswerte Rettungsaktion statt, bei der 95 Hunde und…
Die Wolfsburgerinnen und Wolfsburger sowie Gäste der Stadt können sich im Jahr 2024 auf ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm freuen. Die Wolfsburg…
In einem aktuellen Urteil (Az: 2 S 149/22) hat das Landgericht Frankenthal festgestellt, dass nach einer Trennung von Partnern einer Lebensgemeinschaft das Umgangsrecht mit einem gemeinsamen Hund beansprucht werden kann. In diesem speziellen Fall hatten die beiden Ex-Partner während ihrer Beziehung einen Labradorrüden angeschafft. Nach der Trennung blieb der Hund bei einem der Partner, während der andere Partner einen regelmäßigen zweiwöchigen Umgang mit dem Tier verlangte.