In einem aktuellen Urteil (Az: 2 S 149/22) hat das Landgericht Frankenthal festgestellt, dass nach einer Trennung von Partnern einer Lebensgemeinschaft das Umgangsrecht mit einem gemeinsamen Hund beansprucht werden kann. In diesem speziellen Fall hatten die beiden Ex-Partner während ihrer Beziehung einen Labradorrüden angeschafft. Nach der Trennung blieb der Hund bei einem der Partner, während der andere Partner einen regelmäßigen zweiwöchigen Umgang mit dem Tier verlangte.